Allgemeine Geschäftsbedingungen



 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Indem Sie auf die Schaltfläche "Ich stimme zu" klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von xQS und geben gegenüber xQS ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des Systems, über das Sie selbständig Qualitätssicherungsdaten veräußern und/oder erwerben können, ab.

Die einzelnen Bedingungen des Nutzungsvertrages, auch hinsichtlich der Gebühren, können Sie den nachfolgenden AGB nebst Anlagen entnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Hard- und Softwaresysteme der
XQS-Service GmbH

Einleitung

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung
§ 3 xQS-Service
§ 4 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung, Nutzungseinschränkung
§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
§ 7 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers
§ 8 Technische Ausrüstung, Installation
§ 9 Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, Verfügbarkeit des Systems
§ 10 Datenschutz
§ 11 Urheberrecht
§ 12 Freistellung
§ 13 Haftung
§ 14 Wechsel des Vertragspartners
§ 15 Verjährung
§ 16 Sonstiges

Anlage 1: Gebührenordnung
Anlage 2: Rahmenbedingungen für den zwischen den Teilnehmern abzuschließenden Datenkaufvertrag
Anlage 3: QS-Bogen
 

Einleitung


Die xQS-Service GmbH (im folgenden "xQS") erbringt  vorwiegend im Internet gestützte  Dienstleistungen zur Unterstützung der Qualitätssicherung innerhalb von Lieferbeziehungen bei Pharmaerzeugnissen.

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen xQS und den natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistungen von xQS in Anspruch nehmen (im folgenden "Teilnehmer").

2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese AGB nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn xQS sich in Folgegeschäften nicht ausdrücklich auf sie bezieht.

3. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn diesen wurde ausdrücklich schriftlich durch xQS zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluß, Registrierung

1. Die Nutzung des Systems setzt zunächst die Registrierung als Teilnehmer voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Teilnehmerkontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Mit der Registrierung gibt der Teilnehmer gegenüber xQS ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des Systems (nachfolgend "Nutzungsvertrag") ab.

2. Die Registrierung und Einrichtung eines Teilnehmerkontos ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Registrierung untersagt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, der als solcher benannt werden muss. Jeder Teilnehmer muss Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sein.

3. Die von xQS bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Firma, Betriebsgröße (Jahresumsatz, Anzahl Beschäftigter), Vor- und Nachname, aktuelle Adresse, Telefonnummer, gültige E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Handelsregisternummer etc. und auf Verlangen von xQS durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Teilnehmer verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

4. Nach der Registrierung kann xQS das auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages gerichtete Angebot durch die Einrichtung des Teilnehmerkontos und Mitteilung der Zugangsdaten (Login und Passwort) des Teilnehmers annehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheimzuhalten. xQS wird die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Nutzung des Systems bzw. der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann xQS an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Belege für die Richtigkeit der Registrierungs- und Anmeldedaten.

5. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine im System gespeicherten, nicht personenbezogenen Daten von xQS zum Zwecke der Verbesserung und/oder Erweiterung der bereitgestellten Dienstleistungen unentgeltlich genutzt werden können.

6. Der Missbrauch von Teilnehmerkonten ist verboten. Teilnehmerkonten sind nicht übertragbar. 

§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages

1. Im Rahmen des Nutzungsvertrages stellt xQS den Teilnehmern Anwendungen im Rahmen des Application Service Providings (ASP) zur Verfügung, insbesondere die Möglichkeit, die xQS-Plattform zum Austausch und Erwerb von Daten zwischen Lieferanten und Abnehmern von Pharmaerzeugnissen zur Qualitätssicherung ("xQS-Service") zu nutzen.

2. Der Anspruch des Teilnehmers auf Nutzung des Systems und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standards der Technik. xQS ist zu Erweiterungen, Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Teilnehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

3. xQS ist berechtigt, seine Leistungen und Services zeitweilig zu beschränken, wenn Beschränkungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Integrität des Systems oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, insbesondere für Wartungsarbeiten erforderlich sind. xQS wahrt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Teilnehmer, wie z.B. durch Vorabinformationen, soweit dies möglich ist.


§ 4 xQS-Service

1. Der xQS-Service ist eine Datenbankanwendung (webbasiert), auf der von den Teilnehmern innerhalb bestehender Lieferbeziehungen Daten über den Vertrieb und die Lieferung von Pharmaerzeugnissen, die zur Einrichtung oder Aufrechterhaltung eines Qualitätssicherungssystems nützlich oder erforderlich sein können ("QS-Daten"), erhoben, angeboten, angefordert und erworben werden können, sofern Erhebung, Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die AGB von xQS oder sonstige Regelungen verstoßen.

2. Die Erfassung der QS-Daten erfolgt durch standardisierte Datenfragebögen ("QS-Bögen"), die online zu beantworten sind. Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten QS-Daten werden von xQS verarbeitet, aufbereitet und gespeichert. Die Erfassung und Verarbeitung der QS-Daten hat zum Ziel, Produzenten und Händlern von Pharmaprodukten Daten über den Zustand der Pharmaerzeugnisse auf dem Weg vom Hersteller bis zur Abgabe an den Endverbraucher zugänglich zu machen, um auf diese Weise Lieferprozesse zu optimieren und den Sicherheitsstandard für Pharmaerzeugnisse zu erhöhen.

3. Teilnehmer am System können sein:

a) Lieferanten von Pharmaerzeugnissen (z.B. Hersteller, Großhändler, Zwischenhändler) ("Lieferant")

b) Abnehmer von Pharmaerzeugnissen (z.B. Großhändler, Zwischenhändler, Apotheken, Krankenhäuser) ("Abnehmer")

4. Für den Verkauf und Erwerb von QS-Daten ist ein selbständiger Vertrag ("Datenkaufvertrag") zwischen einem Lieferanten und einem Abnehmer abzuschließen. Grundlage für den Abschluss eines derartigen Datenkaufvertrags bildet eine konkrete Lieferbeziehung zwischen den Parteien des Datenkaufvertrages und ist die Teilnahme beider Parteien des Datenkaufvertrages am xQS-Service Voraussetzung.

5. xQS bietet weder selbst QS-Daten an, noch erwirbt xQS derartige Daten von Dritten. xQS wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der xQS-Plattform zu schließenden Datenkaufverträge und schuldet nicht die Erfüllung dieser selbständigen Datenkaufverträge. xQS übernimmt keine Gewährleistung für Art, Güte und Umfang der von den Teilnehmern im Rahmen von Datenkaufverträgen bereitgestellten QS-Daten.

6. Um unbefugten Zugriff Dritter auf die QS-Daten zu verhindern, arbeitet das System mit einer SSL 128-bit-Verschlüsselung.



§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung, Nutzungsbeschränkung

1. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages beträgt zunächst ein Jahr ab Abschluss des Nutzungsvertrags. Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Partei mindestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform per Postschreiben gegenüber der anderen Partei kündigt.

2. Ist eine Anpassung des Umfangs und Inhalts des Systems durch xQS für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen und des in vergleichbaren Fällen Üblichen nicht mehr zumutbar, kann der Teilnehmer den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung ist nur innerhalb von vier Wochen ab Kenntniserlangung der die Kündigung rechtfertigenden Gründe zulässig.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für xQS liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer

a) mit der Zahlung der Vergütung mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen pauschalen Nutzungsgebühren in Verzug gerät,


b) schuldhaft gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten verstößt.

4. xQS kann schon im Falle des Vorliegens konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß des Teilnehmers gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB, die Rahmenbedingungen gem. Anlage 2 sowie bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen eines Datenkaufvertrages den Zugriff auf das System oder Teilen davon unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der berechtigten Interessen aller Teilnehmer vorübergehend bis zur Klärung der Umstände begrenzen oder gänzlich sperren. Über Errichtung sowie Aufhebung der Nutzungsbeschränkung ist der jeweilige Teilnehmer unverzüglich oder per E-Mail schriftlich zu unterrichten.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet für die Nutzung des Systems eine monatliche pauschale Gebühr ("pauschale Nutzungsgebühr")  zu zahlen. Die Höhe der pauschalen Nutzungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung gemäß Anlage 1.

2. Zusätzlich zu der pauschalen Nutzungsgebühr nach Ziff. 1 fällt für Teilnehmer, die als Lieferant am System teilnehmen, eine aufwandsbezogene Nutzungsgebühr ("aufwandsbezogene Nutzungsgebühr") an, deren Höhe sich ebenfalls nach der als Anlage 1 beiliegenden Gebührenordnung bemisst.

3. Die Gebühren gem. Ziffern 1 und 2 werden jeweils zum Monatsende abgerechnet und sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. xQS schickt dem Teilnehmer per Email oder per Post eine Rechnung. Außerdem wird der Rechnungsbetrag im Menüfeld "Teilnehmerkonto" bekanntgegeben. Der Teilnehmer kommt mit der Zahlung der Gebühren spätestens zehn Tage nach Zusendung der Rechnung automatisch in Verzug.

4. Unbeschadet anderer Rechte ist xQS im Verzugsfalle befugt, dem Teilnehmer den Zugang zum System zu beschränken oder zu sperren.

5. Der Teilnehmer ermächtigt xQS, die von ihm zu leistende Zahlung zu Lasten eines vom Teilnehmer zu benennenden Kontos einzuziehen (Lastschrift). Bei Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, berechnet xQS 10 € / Lastschrift.

6. Der Teilnehmer ist auch für Gebühren, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, nach Maßgabe des § 7 verantwortlich.

§ 7 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

1. Im Rahmen der Dienstleistungserbringung sendet xQS durch das System automatisiert E-Mails an den Teilnehmer. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die auf seinen E-Mail-Postfächern eingehenden Nachrichten der xQS in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Wochen zu lesen, nach Ablauf von zwei Wochen gilt der Inhalt der E-Mails der xQS als dem Teilnehmer bekannt.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die automatisch zugeteilten Passwörter unverzüglich nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Ferner verpflichtet er sich, die von xQS zum Zwecke des Zugangs zum System erhaltenen bzw. auch eigene Passwörter streng geheim zu halten und xQS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

3. Die vorgenannten Pflichten gelten für alle Passwörter im Hinblick auf die xQS-Plattform, insbesondere auch für Passwörter, die der Teilnehmer erhält, um sich gegenüber xQS bei der Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, zu identifizieren. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Teilnehmers verwenden, gelten als vom Teilnehmer für die Abgabe der jeweiligen Erklärung gegenüber xQS bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Teilnehmers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von xQS nutzen, haftet der Teilnehmer gegenüber xQS für den durch die Nutzung entstandenen Gebührenanfall sowie auf Schadensersatz.

3. Bei allen mit dem System von xQS auf Veranlassung eines Teilnehmers eingestellten, einem anderen Teilnehmer übermittelten oder von diesem entgegengenommenen Willenserklärungen, geschäftähnlichen Handlungen sowie sonstigen rechtlich relevanten Äußerungen oder Handlungen, handelt es sich ausschließlich um Handlungen oder Äußerungen der Teilnehmer selbst. xQS handelt hinsichtlich dieser Handlungen oder Äußerungen weder im eigenen Namen noch als Vertreter im fremden Namen.

4. Der Teilnehmer versichert, dass die an xQS mitgeteilten Teilnehmerdaten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, xQS jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von xQS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

5. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm für die Nutzung der xQS-Plattform eingesetzte Soft- und Hardware keine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Systems zur Folge haben können.

6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die über das System abgeschlossenen Datenkaufverträge ordnungsgemäß abzuwickeln und zu erfüllen und hierfür sämtliche technischen und personellen Ressourcen auf eigene Kosten vorzuhalten.

7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die als Anlage 2 anliegenden Rahmenbedingungen für den zwischen den Teilnehmern abzuschließenden Datenkaufvertrag einzuhalten und diese in die selbständig abzuschließenden Datenkaufverträge einzubeziehen.

8. xQS erhebt gem. § 2 Ziffer 5 in regelmäßigen Abständen qualitätsrelevante Daten zum Zwecke der Verbesserung und/oder Erweiterung der bereitgestellten Dienstleistungen unter Zuhilfenahme von Fragebögen o.ä. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, an der Befragung unentgeltlich teilzunehmen. Es gelten die Regelungen zum Datenschutz gemäß § 10.

§ 8 Technische und sonstige Anforderungen, Installation

1. Dem Teilnehmer obliegt es, auf eigene Kosten alle technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Leistungen von xQS in Anspruch nehmen zu können, insbesondere Vorhaltung und Einrichtung von Hardware- und Software, Betriebssystem, DFÜ-Verbindungen, Internet-Zugang, Browser-Software etc.

2. Die Kosten für die Verbindungsaufnahme trägt der einzelne Teilnehmer selbst.

 

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf seinen EDV-Systemen handelsübliche Schutzmaßnahmen gegen Systembeschädigungen und Datenverluste zu treffen, insbesondere geeignete Virenschutzprogramme zu installieren.

§ 9 Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, Verfügbarkeit des Systems

1. xQS stellt dem Teilnehmer durch das System Daten zur Verfügung. xQS übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung für die Güte, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.

2. Die Nutzbarkeit der abgerufenen Daten des Systems liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Teilnehmer.

3. Entdeckt der Teilnehmer einen Fehler im System oder in den über das System übermittelten Daten, so ist er verpflichtet, die xQS unverzüglich bekanntzugeben.

4. Bei Funktionsstörungen des Systems, welche die Verfügbarkeit des Systems oder Teilen davon beschränken oder unterbinden, bemüht sich xQS um unverzügliche Behebung.

§ 10 Datenschutz

1. Um den Teilnehmern die Registrierung, den Zugang und die Nutzung des Systems ermöglichen zu können und soweit es für die Vertragsbegründung und  Abwicklung sowie zu Abrechungszwecken erforderlich ist, werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Soweit die Nutzungsdaten für Abrechungszwecke erforderlich sind, werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Teilnehmer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt und die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.

2. Der Teilnehmer stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu anderen als in Ziffer 1 genannten Zwecken zu, sofern diese zur Verbesserung oder Erweiterung der durch xQS bereitgestellten Dienstleistungen dienen. xQS verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers herauszugeben.

3. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte der Teilnehmer nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

§ 11 Urheberrecht

1. Der Teilnehmer erkennt an, dass es sich bei den vom System bereitgestellten Anwendungen um von xQS hergestellte Datenbankwerke im Sinne von § 4 Abs. 2 Urhebergesetz handelt.

2. Die zur Nutzung der Anwendungen des Systems erforderlichen Computerprogramme von xQS unterfallen dem Schutz nach den §§ 69a ff. UrhG.

3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Verstöße gegen die sich aus dem Urhebergesetz sowie aus anderen Gesetzen und Vereinbarungen über geistiges Eigentum ergebenden Rechte von xQS zu unterlassen.

4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3 unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 50.000,00 an xQS zu zahlen. Bei Dauerhandlungen gilt jede angefangene Woche als ein einzelner Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.

§ 12 Freistellung

1. Der Teilnehmer stellt xQS von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber xQS wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Teilnehmer in das System eingestellte QS-Daten, sonstiger Inhalte oder wegen deren Nutzung geltend machen.

2. Der Teilnehmer stellt xQS von sämtlichen etwaigen Ansprüchen anderer Teilnehmer oder sonstiger Dritter gegenüber xQS frei, die sich aus dem Abschluss, der Durchführung oder Schlechterfüllung o.ä. von selbständig abgeschlossenen Datenkaufverträgen ergeben könnten.

§ 13 Haftung

1. Die Haftung von xQS ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2. Obgleich sich xQS stets bemüht, das System virenfrei zu halten, garantiert xQS keine Virenfreiheit. Vor dem Herunterladen von Daten hat der Teilnehmer gemäß § 8 Ziffer 3 zum eigenen Schutz, sowie zur Verhinderung von Viren im System, für angemessene und aktuelle Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner zu sorgen.

3. Die Haftung von xQS ist für all diejenigen Schäden ausgeschlossen, die durch die Inkompatibilität zwischen dem von dem Teilnehmer benutzten Datenendgerät und dem von xQS betriebenen System herrühren. xQS haftet nicht für Schäden, die aus der Installation oder aus Mängeln der Informationsleitungen entstehen.

4. xQS tritt selbst als reiner Application Service Provider bzw. Datenanbieter im Internet auf. xQS besitzt nicht unbegrenzte Anschlussmöglichkeiten bzw. Kommunikationskanäle im und zum Internet und kann ihren Einsatz oder ihre Überlastung auch nicht beeinflussen. Aus diesem Grunde schließt xQS jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, für die Störung bei der Durchführung der in diesen AGB genannten Leistungen aus, soweit diese auf fehlender oder verringerter Verfügbarkeit des Internets beruhen.

5. xQS haftet nicht für Schäden infolge von Systemausfällen. Insbesondere besteht keine Haftung für

a) spezielle, indirekte oder Folgeschäden, auch wenn xQS auf das Auftreten solcher Schäden hingewiesen wurde,

b) Schäden, die dem Teilnehmer entstehen, weil er den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist,

c) Gründe, die außerhalb des Machtbereichs von xQS liegen.

6. Innerhalb des Systems können Hyperlinks auf Webseiten Dritter auftreten. xQS übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung noch macht xQS sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen, da xQS die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereitgehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

7. Der Teilnehmer hat xQS auf möglicherweise schädliche bzw. rechtsverletzende Inhalte, Links etc. unentgeltlich hinzuweisen.

§ 14 Wechsel des Vertragspartners

xQS kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Teilnehmer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 15 Verjährung

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen verjähren sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und in Zusammenhang mit der Nutzung des Systems in einem Jahr. Für den Beginn, die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Sonstiges

1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit xQS abzuschließenden Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per Email erfolgen, soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist. Die postalische Anschrift von xQS ist xQS-Service GmbH, Am Gewerbegebiet 5, 95185 Gattendorf. Die postalische Anschrift sowie die Email-Adresse eines Teilnehmers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Teilnehmerkonto des Teilnehmers von diesem angegeben wurden.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.

3. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Erfüllungs- und Gerichtsort ist Hof an der Saale.

5. Der Nutzungsvertrag und die vorliegenden AGB sind auch für eventuelle Gesamtrechtsnachfolgen der jeweiligen Partei bindend.

 

 


Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Hard- und Softwaresysteme der
xQS-Service GmbH


Gebührenordnung


1. Die pauschale Nutzungsgebühr für Teilnehmer, die ausschließlich als Abnehmer am System teilnehmen, beträgt 9,95 €/mtl.

2. Soweit die Anmeldung des Teilnehmers nicht zum Monatsersten sondern während des laufenden Monats erfolgt, ist die pauschale Nutzungsgebühr anteilig zu entrichten.

3. Der Lieferant zahlt an xQS darüber hinaus eine aufwandsbezogene Nutzungsgebühr in Höhe von 1 % vom (Netto-)Kaufpreis des zwischen dem Lieferanten und seinem jeweiligen Abnehmer geschlossenen Datenkaufvertrages über den Erwerb von QS-Daten. Die aufwandsbezogene Nutzungsgebühr fällt bei jedem abgeschlossenen Datenkaufvertrag an. Für den Abnehmer fallen dabei keine weiteren Kosten an.

4. MwSt.-Ausweis

Die vorstehenden Gebühren verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 


Anlage 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Hard- und Softwaresysteme der
xQS-Service GmbH


Rahmenbedingungen
für die zwischen den Teilnehmern abzuschließenden Datenkaufverträge


Gemäß § 4 Ziffer 4 der AGB werden für den Verkauf und Erwerb von QS-Daten selbständige Verträge zwischen den einzelnen Lieferanten und ihren Abnehmern geschlossen. xQS bietet weder selbst QS-Daten an, noch erwirbt xQS derartige Daten von Dritten. xQS wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Teilnehmern des xQS-Service geschlossenen Datenkaufverträge. Die Abwicklung und Erfüllung (Lieferung QS-Bogen und Zahlung Kaufpreis) dieser Datenkaufverträge obliegt allein den Teilnehmern.

Die Teilnehmer sind jedoch verpflichtet, ihre Datenkaufverträge unter Berücksichtigung nachfolgend niedergelegter Rahmenbedingungen abzuschließen.

1. Vertragsschluss

1.1. Der Lieferant gibt mit Absendung der Versandmeldung inklusive des anhängenden QS-Bogens an den Abnehmer unter Nutzung des Systems ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Datenkaufvertrages ab. In der Versandmeldung ist der Kaufpreis für die QS-Daten sowie die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferzeit (Datum/Uhrzeit) der Pharmaerzeugnisse anzugeben.

Das Angebot kann durch den Abnehmer nur bis 12.00 Uhr (MEZ) des auf den in der Versandmitteilung angegebenen Liefertag folgenden Tages angenommen werden (Annahmefrist). Die Annahmefrist endet unabhängig davon, ob es sich bei dem angegebenen Lieferdatum und/oder dem darauffolgenden Tag um einen Werktag, Sonnabend, Sonn- oder Feiertag handelt. Die vorstehende Annahmefrist stellt gleichzeitig die Frist dar, innerhalb derer der Abnehmer den QS-Bogen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt an den Lieferanten zurückzusenden hat (Leistungszeit).

Nach Ablauf der Annahmefrist kann auf Grundlage des Angebots des Lieferanten ein Datenkaufvertrag nicht mehr geschlossen werden. Die Schaltfläche für die Annahme des Angebotes und der dem Angebot beiliegende QS-Bogen werden durch das System gesperrt, so dass das Angebot als abgelehnt gilt. Der Lieferant erhält hierüber eine elektronische Mitteilung.

1.2. Der Abnehmer nimmt das Angebot an, indem er innerhalb der Annahmefrist in der vom System vorgesehenen Maske die Schaltfläche „Ich nehme das Angebot des Lieferanten an und akzeptiere die Vertragsbedingungen[OB1] “ anklickt und den vollständig und wahrheitsgemäß bearbeiteten QS-Bogen innerhalb der gesetzten Leistungszeit an den Lieferanten über das System zurücksendet. 

 

1.3. Erfolgt die Lieferung der Pharmaerzeugnisse entgegen dem in der Versandmitteilung angegebenen Lieferdatum an einem nachfolgenden Tag, ohne dass dies der Abnehmer zu vertreten hat, so hat der Abnehmer den Lieferanten unverzüglich von der verspäteten Lieferung in Kenntnis zu setzen. Der Lieferant ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich eine korrigierte Versandmeldung mit korrektem Liefertag an den Abnehmer zu versenden, so dass hierdurch die unter Ziff. 1.1. genannte Annahmefrist erneut zu laufen beginnt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Mit dem Abschluss des Datenkaufvertrages ist der Abnehmer verpflichtet, die an ihn übersandten Pharmaerzeugnisse nach den Anforderungen des QS-Bogens sorgfältig zu prüfen, die in dem QS-Bogen enthaltenen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und an den Lieferanten zu übersenden.

2.2. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Abnehmer den vereinbarten Kaufpreis für die QS-Daten zu zahlen.

2.3. Die Teilnehmer verpflichten sich, den von xQS zur Verfügung gestellten QS-Bogen als ausschließliche Grundlage für die Erhebung der QS-Daten und die Abwicklung der Datenkaufverträge zu verwenden. Die aktuelle Fassung des

/ QS-Bogens

liegt als Anlage 3 bei.[OB2] 

3. Vertragsbedingungen

3.1. Die Ausgestaltung und Einbeziehung eigener Vertragsbedingungen durch die Teilnehmer in die einzelnen Datenkaufverträge ist möglich, soweit diese die hier festgesetzten Rahmenbedingungen unberührt lassen. Für die Ausgestaltung und Einbeziehung derartiger Vertragsbedingungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Soweit die Parteien keine anderweitigen Regelungen treffen, gelten - über diese Rahmenbedingungen hinaus - die gesetzlichen Bestimmungen.

3.2. Soweit die Teilnehmer die Vertragsbedingungen der Datenkaufverträge eigenverantwortlich regeln, haben sie sich dabei an die gesetzlichen Bestimmungen und die geltende Rechtsprechung zu halten. Insbesondere verpflichten sich die Teilnehmer, auf ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie auf eine zügige Abwicklung der Datenkaufverträge entsprechend des dem System zugrundeliegenden QS-Gedankens, zu achten.

4. Vertragsabwicklung

4.1. Die Abwicklung (insbesondere Abrechung, Rechnungsstellung, Inkasso) der einzelnen Datenkaufverträge obliegt den Teilnehmern auf ihre eigenen Kosten. xQS hat keinen Einfluß auf die Erfüllung der einzelnen Datenkaufverträge.

4.2. Für Ansprüche der Teilnehmer aus den Datenkaufverträgen, insbesondere aus deren Nicht- oder Schlechterfüllung gelten mangels anderweitiger Vereinbarung der Teilnehmer die gesetzlichen Regelungen. Die Teilnehmer der jeweiligen Datenkaufverträge haben Streitigkeiten über derartige Ansprüche ausschließlich untereinander zu klären.

4.3. Unbeschadet der Abwicklung der Datenkaufverträge alleine zwischen den Teilnehmern ist jeder Teilnehmer berechtigt, Leistungsstörungen oder Pflichtverletzungen bei der Durchführung der Datenkaufverträge xQS anzuzeigen. xQS behält sich das Recht vor, derartige Anzeigen zu prüfen und Maßnahmen gem. § 5 Ziffer 4 AGB zu ergreifen.

5. Sonstige Pflichten

5.1. Die Teilnehmer verpflichten sich, die QS-Daten, die Gegenstand der Datenkaufverträge sind, ausschließlich unter Nutzung des Systems zu versenden, zu erwerben, anzubieten oder anzufordern. Eine Umgehung des Systems wird ausdrücklich untersagt.

5.2. Die Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche technischen und personellen Ressourcen vorzuhalten, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Datenkaufverträge zu gewährleisten. Hierzu zählen in technischer Hinsicht insbesondere die Vorhaltung und Einrichtung von Hardware- und Software, Betriebssystem, DFÜ-Verbindungen, Internet-Zugang, Browser-Software, Prüfgeräte für die Warenlieferungen etc., in personeller Hinsicht die Bereitstellung von geeignetem Personal, durch das die ordnungsgemäße Prüfung der Lieferung der Pharmaerzeugnisse, die Erhebung, Eingabe und Versendung der QS-Daten gewährleistet ist.

5.3. Die Teilnehmer akzeptieren, dass xQS Einschränkungen, Erweiterungen und sonstige Änderungen des QS-Bogens vornehmen darf, soweit hierdurch der Vertragszweck für die Teilnehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Die Teilnehmer sind willkommen, xQS Vorschläge hinsichtlich der Erweiterung des QS-Bogens zu machen. Die Erweiterung liegt allerdings ausschließlich im Ermessen von xQS. Sollte xQS von diesem Recht Gebrauch machen, so sind die Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu informieren.